Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026. Für im Fernabsatz geschlossene Verträge gilt zusätzlich die Widerrufsbelehrung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Moorkraft GbR und ihren Mitgliedern, Patient:innen und Besucher:innen geschlossen werden. Die AGB regeln die grundlegenden Rahmenbedingungen der Nutzung der Einrichtung. Individuelle Vertragsdetails ergeben sich aus dem jeweiligen Nutzungs- oder Behandlungsvertrag.

§ 2 Zustandekommen der Nutzungsberechtigung

  1. Die Berechtigung zur Nutzung der Einrichtung entsteht in der Regel durch den Abschluss eines Nutzungs- oder Behandlungsvertrags.
  2. Die AGB sowie die jeweils gültige Hausordnung sind verbindlicher Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses.

§ 3 Nutzung der Einrichtung

  1. Die Nutzung der Einrichtung ist nur während der veröffentlichten Öffnungszeiten möglich. Betriebszeiten können aus sachlichen Gründen angepasst werden.
  2. Die Mitglieder verpflichten sich, Geräte und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
  3. Weisungen des Personals sind zu befolgen. Geräte sind bei betrieblichem Bedarf unverzüglich freizumachen.
  4. Die Moorkraft GbR behält sich vor, einzelne Bereiche oder die gesamte Anlage aus betrieblichen Gründen (Wartung, Umbau, Veranstaltungen, technische Ausfälle, gesetzliche Vorgaben, gesetzliche Feiertage) vorübergehend zu schließen. Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht nicht. Dies gilt entsprechend für den Ausfall einzelner Kurse oder Trainingsbetreuungszeiten aus betrieblichen Gründen.
  5. Die gewerbliche Nutzung der Trainingsfläche (z. B. Durchführung von Trainer:innen-Dienstleistungen) ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
  6. Die Nutzung der Getränkestation ist ausschließlich zum unmittelbaren Eigenverbrauch in der Einrichtung gestattet.

§ 4 Zutritt, Identifikation und Sicherheit

  1. Der Zutritt erfolgt über personengebundene Transponder. Die Weitergabe ist nicht gestattet.
  2. Bei Verlust eines Zutrittsmediums kann eine Ersatzpauschale erhoben werden.
  3. Schäden oder Defekte sind dem Personal unverzüglich zu melden.
  4. Die Nutzung ist untersagt bei: offensichtlicher gesundheitlicher Untauglichkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei jeglichem Verhalten, das andere gefährdet.
  5. Die Moorkraft GbR kann das Hausrecht ausüben und Personen im Einzelfall ausschließen.
  6. Die Moorkraft GbR erfüllt ihre Verkehrssicherungspflichten nach den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards; darüber hinausgehende Sicherungsmaßnahmen werden nicht geschuldet. Mitglieder sind verpflichtet, die Einrichtung eigenverantwortlich und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Dazu gehört insbesondere: Geräte vor Nutzung auf offensichtliche Defekte zu prüfen, Sicherheitshinweise und Anweisungen des Personals zu beachten, erkannte Gefahrenstellen unverzüglich zu melden. Die Nutzung der Einrichtung in Zeiten ohne unmittelbare Anwesenheit von Personal erfolgt eigenverantwortlich.
  7. Die Einrichtung verfügt über ein Notrufsystem (Notknopf). Dieses dient ausschließlich der Alarmierung in Notfällen. Die missbräuchliche oder mutwillige Betätigung ist untersagt und kann zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags führen. Entstehende Kosten (z. B. durch Fehlalarmierung von Rettungsdiensten) können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
  8. Die Notausgänge sind alarmgesichert. Ein Öffnen der Notausgänge außerhalb eines Notfalls löst einen Alarm aus. Die missbräuchliche Nutzung der Notausgänge ist untersagt. Für Kosten, die durch missbräuchliches Auslösen entstehen, haftet der Verursacher.

§ 5 Minderjährige

  1. Das Training bei Moorkraft ist grundsätzlich nicht an ein Mindest- oder Höchstalter gebunden. Für Minderjährige gelten zusätzlich die folgenden Schutzregeln.
  2. Verträge mit Minderjährigen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  3. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Trainingsfläche nur in Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person nutzen.
  4. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ausschließlich innerhalb der jeweils aktuellen, auf dieser Website veröffentlichten Betreuungszeiten trainieren, also nur dann, wenn Personal auf der Trainingsfläche anwesend ist (aktuell: Montag – Freitag 8:00 – 20:00 Uhr, Samstag 9:00 – 13:00 Uhr).
  5. Für Kurse, Reha-Sport und therapeutische Leistungen können abweichende Alters- und Teilnahmevoraussetzungen gelten. Maßgeblich sind die jeweilige Kursbeschreibung und die Vorgaben des Kostenträgers.

§ 6 Beiträge und Zahlungsmodalitäten

  1. Beiträge werden gemäß den Bedingungen des jeweiligen Nutzungsvertrags im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  2. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten kann die Mitgliedschaft fristlos gekündigt werden. Mahnkosten können gemäß gesetzlicher Vorgaben erhoben werden.
  3. Änderungen der Beitragshöhe werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 7 Ruhezeiten und Vertragsunterbrechungen

  1. Ruhezeiten können bei wichtigem Grund beantragt werden (z. B. Krankheit, Operation, Reha, Schwangerschaft, berufliche Abwesenheit über vier Wochen). Ein Nachweis ist vorzulegen.
  2. Während genehmigter Ruhezeiten ruhen die Hauptpflichten beider Seiten für eine Dauer von maximal sechs Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
  3. Sonderregelungen können individuell geprüft werden. Ein Anspruch besteht nicht.

§ 8 Technische Systeme und digitale Dienste

  1. Die Nutzung digitaler Dienste (MyWellness, agilea, Check-In-System, TechnoGym-App) kann zeitweise eingeschränkt sein. Es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.
  2. Bei technischen Störungen kann der Zutritt manuell geregelt werden. Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht nicht.

§ 9 Terminabsagen und Ausfallhonorar

  1. Reservierung: Vereinbarte Termine (z. B. Behandlungen, T-RENA, Personal Training, Einweisungen, Diagnostik, Kurse, Reha-Sport) werden exklusiv für die Kundin oder den Kunden reserviert.
  2. Kostenfreie Absage: Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist möglich bis 48 Stunden vor Terminbeginn bei Terminen ab 90 Minuten und bis 24 Stunden vor Terminbeginn bei Terminen unter 90 Minuten, jeweils in Textform oder telefonisch während der Öffnungszeiten.
  3. Ausfallhonorar: Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Die Höhe beträgt bis zu 100 % der für den Termin vorgesehenen Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.
  4. Kostenträgerleistungen: Bei Leistungen, die grundsätzlich nach Vergütungssätzen von Kostenträgern erbracht werden, wird das Ausfallhonorar nicht gegenüber dem Kostenträger, sondern gegenüber der Kundin oder dem Kunden geltend gemacht. Grundlage ist die für den Termin vorgesehene Vergütung, gegebenenfalls inklusive gesetzlich zulässigem Aufschlag für Privatleistungen.
  5. Kurse: Bei Kursen kann bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen die Einheit als verbraucht gelten, sofern eine Nachbesetzung nicht möglich ist.
  6. Nachweis: Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Rechtliche Grenzen: Das Ausfallhonorar gilt nur soweit gesetzlich zulässig und soweit Verträge oder Regelwerke des jeweiligen Kostenträgers (z. B. Reha-Sport-Vorgaben) dem nicht entgegenstehen.

§ 10 Haftung

  1. Die Moorkraft GbR haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Die Haftung ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung oder Wertsachen besteht keine Haftung.
  4. Die Nutzung der Geräte und die Teilnahme an Kursen erfolgen auf eigene Gefahr.

§ 11 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden gemäß geltender Datenschutzgesetze verarbeitet.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Moorkraft GbR.

§ 12 Hausordnung

  1. Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil dieser AGB.
  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich über die gültige Hausordnung zu informieren.

§ 13 Änderungen persönlicher Daten

Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen persönlicher Daten (Adresse, E-Mail, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Nachteile bei unterlassener Mitteilung gehen nicht zulasten der Moorkraft GbR.

§ 14 Vertragsübergang und Rechtsnachfolge

Bei Umstrukturierungen der Moorkraft GbR (z. B. Änderung der Gesellschaftsform) gehen bestehende Verträge im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen auf die Rechtsnachfolger über.

§ 15 Widerrufsrecht

Für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung. Wird der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Seiten in unseren Geschäftsräumen geschlossen, besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Osterholz-Scharmbeck. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.